Kosten

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Vorgespräche und notwendigen Untersuchungen erfolgen ohne weitere Formalitäten, wenn die Krankenversichertenkarte eingelesen werden kann. Eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeweils beantragt werden. Die erforderlichen Formulare für die Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung werden in der Praxis vorgehalten und das Verfahren mit Ihnen besprochen.

Private Versicherungen / Beihilfe

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen/Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie ist meist ebenso problemlos möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP).

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und  Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).