Erstkontakt
In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon.
Für eine Anmeldung bzw. Terminvereinbarungen bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme. Für den Fall, dass ich persönlich nicht erreichbar bin, gibt es einen Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird. Ich rufe dann möglichst zeitnah zurück.
Beim Telefonat wird die Symptomatik kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart, in dem auch mögliche Unterstützungen bis Behandlungsbeginn geklärt werden.
Probatorik
Die dann folgenden probatorischen Sitzungen (maximal 5) dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und diagnostischer Testverfahren. Innerhalb dieser Zeit erfolgen Erstgespräche mit Kindern- und Jugendlichen und deren Eltern oder dem jungen Erwachsenen.
Anhand der Ergebnisse wird anschließend ein individueller Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes/des Jugendlichen/ des jungen Erwachsenen abgestimmt ist. Außerdem dienen die Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut aufzubauen.
Zur Einleitung einer Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) wird nach den probatorischen Sitzungen ein schriftlicher Antrag beim Kostenträger eingereicht. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart.
Behandlung
Je nach Indikation kann die Psychotherapie im folgenden Umfang erfolgen:
Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate. Hierfür werden zumeist 25 Sitzungen für die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen beantragt. Es können dazu bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten.
Eine Langzeittherapie läuft 1-2 Jahre bei wöchentlich ein bis zwei Terminen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht. In der Regel werden 50 Therapiestunden beantragt, bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden.
In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine fortlaufende Überprüfung immer wieder erforderlich ist. Die Eltern erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung.
Abschluss
In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um den Abschied von dem Therapeuten. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe, sowie der Hilfe zur Selbsthilfe durch Psychoedukation eine besondere Bedeutung zu.